Mit der Änderung der BundesImmissionsSchutz-Verordnung (1. BImSchV) wurden die Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen in Bezug auf Emissionswerte und Wirkungsgrad verschärft für eine deutliche
Entlastung unserer Umwelt.
Mit der am 22. März 2010 in Kraft getretenen BundesImmisionsSchutz-Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses
Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
Ziel der Verordnung ist es auch, eine effizientere Energieverwendung im Interesse des Betreibers zu fördern. Außerdem sieht die novellierte Verordnung eine umfangreiche Beratung für die Betreiber
von Feststoffheizungen vor.
Insbesondere werden:
Quelle:
http://www.leda.de/qualitaetsmerkmale/bimschv/
Siehe auch: