austausch des feuerraums

BImSchV - Was ist das?

Mit der Änderung der BundesImmissionsSchutz-Verordnung (1. BImSchV) wurden die Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen in Bezug auf Emissionswerte und Wirkungsgrad verschärft –für eine deutliche Entlastung unserer Umwelt.
Mit der am 22. März 2010 in Kraft getretenen BundesImmisionsSchutz-Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
Ziel der Verordnung ist es auch, eine effizientere Energieverwendung im Interesse des Betreibers zu fördern. Außerdem sieht die novellierte Verordnung eine umfangreiche Beratung für die Betreiber von Feststoffheizungen vor.

Insbesondere werden:

  • Wärmebedarf und Leistung der Feuerstätte aufeinander abgestimmt
  • neue Grenzwerte bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen für (Fein-)Staub und Kohlenmonoxid sowie Wirkungsgrad vorgeschrieben sowie Nachweise für deren Einhaltung geregelt
  • Übergangsfristen für Altanlagen festgelegt, die die Grenzwerte nicht einhalten

Quelle:

http://www.leda.de/qualitaetsmerkmale/bimschv/

Siehe auch:

http://www.zert.hki-online.de/